Die seit 1999 bestehende Stiftung Mittelalterliche Kirchen setzt sich laut Satzung für den Erhalt der drei mittelalterlichen Kirchen in Schwäbisch Hall ein. Die Erträge des Stiftungskapitals, das von mittlerweile einer Vielzahl von Zustifterinnen und Zustiftern zusammengetragen wurde, können gleich einer Quelle für den Erhalt dieser herausragenden Kleinode eingesetzt werden.
Die Zustiftungen wirken deshalb dauerhaft und sind somit für die bauliche Zukunft sehr wertvoll. Den Zustifterinnen und Zustiftern stehen darüber hinaus wertvolle Steuervorteile zur Verfügung. Zustiftungen können zu Lebzeiten, im Rahmen von Geldvermächtnissen sowie Erbeinsetzungen vorgenommen werden werden. Die Namen und die Zahl der Zustifterinnen und Zustifter können dem Stifterbuch in der Kirche St. Michael entnommen werden.
Nähere Informationen sind abrufbar auf der Homepage unter www. mittelalterliche-kirchen.de und für vertrauliche Gespräche steht gerne der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Heinz Schüle unter 0791/9782628 zur Verfügung.
Vorstand
Der Vorstand hat den Willen des Stifters und der Zustifter so wirksam wie möglich zu erfüllen, verwaltet das Stiftungsvermögen und beschließt über die Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens.
Vorstand (Stand 3/2023)
v.l. Hans Firnkorn (stellv. Vorsitzender), Günther Krist, Ruth Striebel, Sibylle Essser-Blobel, Heinz Schüle (Vorsitzender), Claudia Schäfer ( zuständig für die Verwaltung und das Rechnungswesen) und Heinz Scheib (ständiger Gast)
Kuratorium
Laut Satzung §12 hat das Kuratorium unter anderem die Aufgabe, den Vorstand zu beraten, die Rechnungslegung zu prüfen sowie die Entlastung des Vorstandes, Wahl des Vorstandes und des Geschäftsführers.
Kuratorium ( Stand 3/2023)
v.l. Christian Neuber, Dr. Armin Panter, Ruth Schmalzriedt, Hanns Martin Zimmermann, Pfarrer Klaus Anthes, Waltraud Härterich, Joachim Haug, Erwin Oscar Mahl (Vorsitzender), Dipl. Ing. Evelyn Remmert (stellvertretende Vorsitzende).
Auf dem Bild fehlt Frau Ulrike Gräter.