Zustiftungen bewirken über Generationen hinweg eine niemals endende Form persönlicher und praktischer Unterstützung. Zugleich laden wir Sie herzliche ein, die vielfältigen Möglichkeiten unsrer Stiftung persönlich zu erleben. Eine Stiftung wächst durch Zustiftungen, die das Grundstockvermögen erhöhen., den jährlichen Ertrag steigern und damit auch die vielfältigen Maßnahmen zum Erhalt der Kirchen fördern. Das Grundstockvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten, lediglich die Erträge dürfen für satzungsgemäße Maßnahmen verwendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung?
Eine Spende muss vom Empfänger zeitnah für den angegebenen Zweck oder satzungsgemäße Zwecke ausgegeben werden. Zustiftungen bleiben hingegen auf Dauer erhalten. Sie vermehren den Stiftungsgrundstock, der gewinnbringend angelegt wird. Die Stiftung legt ihr Vermögen nachhaltig entsprechend den Anlagegrundsätzen der EKD an.
Welche Steuervorteile gibt es ?
Die deutsche Steuergesetzgebung begünstigt Stiftungen. Je nach zugewendeter Summe können Steuern gespart werden. Eine Schenkungssteuer wird nicht erhoben. Auch größere Zustiftungen können bis zu 1 Million Euro steuerlich abgesetzt werden und zwar auf bis auf 10 Jahre verteilt. Diese Regelung gilt für Privatpersonen wie für Firmen.
Was gilt bei Vermächtnissen und Erbschaften ?
Wer sich entscheidet, ein Vermächtnis zu geben oder unsere Stiftung als Erbe einzusetzen für den sieht der Gesetzgeber Freiheit von Schenkungs- bzw Erbschaftsteuer vor. Bei der Übertragung von Grundvermögen (z.B. Immobilien) wird keine Grunderwerbsteuer fällig.
Wichtiger Hinweis: Wir können nur auf grundsätzliche Bestimmungen hinweisen. Bitte lassen Sie sich im Detail von einem Steuerberater ihres Vertrauens dazu beraten.
Bei unserer Stiftung handelt es sich um eine anerkannte Stiftung bürgerlichen Rechtes. Sie berichtet jährlich dem Finanzamt und der zuständigen Stiftungsaufsicht. Das Kuratorium der Stiftung prüft jährlich
- Den vom Vorstand erstellten Wirtschaftsplan
- Die Anlagestrategie
- Die Ausgaben
- Die satzungsgemäße Verwendung der Erträge.
Gerne steht Ihnen die Vorstandschaft für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung.